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Was für ein Kindergarten!

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Anzahl Kommentare: 1 Kommentar

Ich bin kein Jurist ⚖️ – nur meine Interpretation aus dem Artikel:
🎵 Das Lied darf gespielt werden, man macht es nur nicht.

🤷‍♂️ Egal, wer hier recht oder „schuld“ hat – der DFV reagiert über.
Vermutlich auch, weil es keine echten Debatten 🗣️ mehr gibt,
sich keiner „falsch“ verhalten will 🙈 und niemand als Nazi dastehen möchte 🚫.

🗽 Meinungsfreiheit sieht anders aus.

„Der DFV macht den 41 Jahre alten Münder, der als promovierter Ingenieur in Bad Belzig im Landkreis Potsdam-Mittelmark lebt und arbeitet, für den Deutschlandlied-Eklat verantwortlich. Der Verband entband ihn von allen Funktionen und seinem Ehrenamt – und das für immer. Münder darf auch keine Verbands-Uniform mehr tragen. Die erste Strophe des Deutschlandlieds ist aufgrund ihrer Nutzung im Dritten Reich („von der Maas bis an die Memel“) allgemein verpönt, obwohl das Bundesverfassungsgericht 1990 entschieden hatte, dass das gesamte Lied unter dem Schutz der Meinungsfreiheit steht. Als offizielle Nationalhymne wird allerdings nur die dritte Strophe verwendet.“ (https://www.saechsische.de/sachsen/torgauer-hymneneklat-feuerwehrmann-rechtfertigt-sich-verband-und-dj-widersprechen-7PS26WKEANFTNGPIMIU7YNO6RE.html)

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