Tötet nicht den Boten schlechter Nachrichten!
Es ist wie im Sport. Wenn es nicht mehr läuft ist der Trainer schuld, in dem Fall der Bürgermeister. Der Gemeinde- bzw. Stadtrat und der Bürgermeister sind beides Organe einer Gemeinde. Nach der Sächsischen Gemeindeordnung ist der Gemeinde- bzw. Stadtrat das Hauptorgan der Gemeinde und grundsätzlich zuständig für alle Angelegenheiten der Gemeinde (§28 Abs. 1 SächsGemo). Insofern ist es nicht richtig, jegliche Verantwortung auf den jeweiligen Bürgermeister zu schieben.
Natürlich ist es angenehmer, „Wohltaten“ zu vollbringen, wie den Bürgern und Bürgerinnen unangenehme Wahrheiten und Sparzwänge zu vermitteln. Jede Gemeinde muss mit ihren Einnahmen zuerst Pflicht- und Weisungsaufgaben erfüllen, z. B. Schulen, KiTa und Feuerwehr.
Die so genanten freiwilligen Aufgaben, bei deren Kürzungen sich Bürger erfahrungsgemäß als erstes für die Finanzlage einer Gemeinde interessieren, dienen dem sozialen, kulturellen, sportlichen und wirtschaftlichen Wohl der Einwohner. Diese Aufgaben sind nachrangig und können nur erfüllt werden, wenn es die Finanzlage zulässt. Insofern hat Herr Hilbert recht, wenn der sagt: „dieser Haushaltsentwurf orientiert sich an Recht und Gesetz. Er bildet zuallererst die Pflichtaufgaben ab.“
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