Schwupp und Schublade zu!
Welch „Überraschung“ und Erkenntnis nach über 12 Jahren! Hut ab vor den kommunalen Politikern. Wenn man sich genauer mit der Rechtslage beschäftigen würde, dann wüsste man auch, dass derartige Beschlüsse nur Nebelkerzen sind. Ja, man zeigt damit, dass man sich nicht alles vorschreiben lassen will. Derartige Beschlüsse führen jedoch auch dazu, dass den Einwohnern etwas versprochen wird, was derzeit rechtlich nicht umsetzbar ist. Ein Bürgermeister oder Landrat muss solche Beschlüsse genau prüfen und im Zweifel ablehnen. Ein Beschluss des Kommunalparlaments ist eine Aufforderung an die jeweilige Verwaltung, diesen auch umzusetzen. Wenn die jeweilige Verwaltungsebene dies überhaupt mich darf, dann ist der Beschluss ungültig. Im Zweifel werden dann eben schwammige Formulierungen verwendet, die dem Bürger in seinem Verständnis etwas versprechen, was jedoch für die jeweilige Verwaltung keine Konsequenzen hat.
Und warum das alles? Um populistisch auf Stimmenfang zu gehen. Im Fall der Windkraft ist der Bund der richtige Ansprechpartner, an ihre Vertreter dort sollten die jeweiligen Kommunalvertreter diese Bürgerwünsche auch adressieren.
Und wer wie ich darauf hinweist, dem werden dann gleich andere Absichten unterstellt. Bis Du nicht für den Beschluss, dann bist du eben in dem Fall für den weiteren unkontrollierten Ausbau von Windkraft! Schwupp und Schublade zu.
„Auch in Dresden werden Windkraftanlagen heiß diskutiert. Das Verbot des Stadtrates greift nicht. … Genehmigungsanträge von Dritten, die auf die Errichtung von Windenergieanlagen gerichtet sind, sind grundsätzlich zu genehmigen, wenn sie den rechtlichen Anforderungen genügen. In dem Fall hat der Antragsteller einen (auch einklagbaren) Anspruch auf Erteilung der Genehmigung.“ Sofern die Vorgaben eingehalten werden.“
https://pressreader.com/article/281908779598842
