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Erststimme, Zweitstimme? Ist das wichtig?

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Unsere Wahlverfahren scheinen kompliziert zu sein. Damit sie möglichst gerecht sind, werden daher mathematische Verfahren zur Ermittlung des Wahlergebnisses genutzt. 

Bei der Landtagswahl in Sachsen haben Sie als Wähler oder Wählerin zwei Stimmen, können also zwei Kreuze setzen. Sie können dabei auch zwei verschiedene Parteien wählen. Zum Beispiel weil Sie den Direktkandidaten kennen und vertrauen, er allerdings nicht in der von Ihnen bevorzugten Partei ist. So eine, berechtigte und gültige, Wahlentscheidung kann jedoch dazu führen, dass „Ihre“ Partei nicht genug Plätze im Landtag bekommt und damit weniger Gestaltungsspielraum. 

Warum ist dies so? In Sachsen gibt es 60 Wahlkreise und mit Ihrer Erststimme entscheiden Sie darüber, welcher Kandidat es in den Landtag schafft. Und zwar pro Landkreis nur 1 Kandidat, der mit dem meisten Stimmen, maximal also 60 Kandidaten.

Im Sächsischen Landtag sind nun 120 Sitze mit der Wahl zu vergeben. Wie viele Sitze eine Partei davon erhält, entscheidet die Zweitstimme, auch Listenstimme genannt. Erhält „Ihre“ Partei also 30 Prozent aller Zweitstimmen, so stehen ihr auch 30 Prozent aller Sitze zu, also konkret 36 Sitze. Und damit klar mehr Einfluss wie mit einem Sitz!

Wenn Sie also möchten, dass „Ihre“ Partei möglichst viel Einfluss im Land bekommt, so geben Sie Ihr die Zweitstimme. Oder besser noch, gleich beide Stimmen.

Und was ist nun, wenn zum Beispiel die Kandidaten einer Partei in 40 Wahlkreisen einen direkten Platz im Landtag gewonnen haben und über die Zweitstimme allerdings nur 36 Sitze? Dann enstehen die sogenannten Überhangmandate. Damit erhält diese Partei dann tatsächlich 40 Sitze im Landtag, die 4 Sitze zusätzlich gehören dann 4 Direktkandidaten.

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