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📡⚠️ Glasfaservertrag: Erst Anschluss, dann Vertrag!

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Es ist besser, Verträge für einen Internet- oder Glasfaseranschluss erst dann abzuschließen, wenn der Anschluss tatsächlich nutzbar ist – und nicht schon, wenn ein Anbieter ihn nur verspricht.
Wer zu früh unterschreibt, nimmt dem Anbieter den Druck, den Anschluss auch zeitnah umzusetzen. Beispiele dafür gibt es leider genug.

✅ Gut und richtig: In solchen Fällen können Verträge nun nach zwei Jahren gekündigt werden. Das sollte Anbieter hoffentlich dazu bewegen, zugesagte Glasfaseranschlüsse auch wirklich zügig freizuschalten.

⚖️ BGH-Urteil:
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss. Klauseln, die Verbraucher länger als zwei Jahre binden, sind unwirksam. Der Bundesgerichtshof folgt damit den Verbraucherschützern.

👉 Informiert bleiben lohnt sich:
https://pressreader.com/article/281633901621114

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